Praxis - Ablauf - Kosten
Terminvereinbarung
Meine Praxis in Rosenheim wird als Privatpraxis geführt. Ich arbeite ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und reserviere Ihren Termin nach Absprache fest für Sie. Hinterlassen Sie mir zur Terminvereinbarung bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter, oder eine Email mit Ihren Kontaktdaten, Gerne können Sie auch das Kontaktformular nutzen – ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück.
Es ist mir leider organisatorisch nicht möglich, Ihren Termin kurzfristig neu zu belegen. Ich bitte Sie daher, Termine 24 Stunden vorher (per Email, SMS oder Nachricht auf dem AB) abzusagen, sollten Sie einmal verhindert sein. Sie geben dadurch jemandem anderen die Möglichkeit, Ihr Zeitfenster wahrzunehmen und ersparen mir unnötige Ausfallzeiten. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht rechtzeitige abgesagte Termine vollumfänglich berechnet werden (siehe §615 BGB).
Vertraulichkeit und Diskretion
Als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie unterliege ich entsprechend der Berufsordnung für Heilpraktiker der Schweigepflicht (Artikel 3 BOH). Ohne Ihre schriftliche Zustimmung, mit der Sie mich von der Schweigepflicht entbinden, gebe ich keinerlei Informationen an Angehörige, Arbeitgeber, Lehrkräfte, Versicherungsträger oder andere Institutionen weiter. Sofern kein therapeutischer Notfall oder eine andere Gefahrensituation vorliegt und sie für einsichtsfähig befunden werden, müssen auch Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr einer Entbindung von der Schweigepflicht schriftlich zustimmen (das gilt auch gegenüber den Erziehungsberechtigten). Sie befinden sich damit bei mir in einem geschützten Rahmen, in dem Sie vollkommen frei über Ihr Anliegen sprechen können.
Honorar
Als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie rechne ich die psychotherapeutischen Leistungen in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und analog nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Die Behandlung bei einem Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie kann nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, außer im Rahmen einer Zusatzversicherung.
Kostenübernahme durch private Krankenkassen / Zusatzversicherungen / Beihilfe
Einige private Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder auch die Beihilfe übernehmen die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr. Die Höhe der Erstattung ist jedoch sehr unterschiedlich und abhängig von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag. Bitte klären Sie deshalb vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind. Sofern Ihr Vertrag Heilpraktiker Leistungen beinhaltet und Leistungen des Heilpraktiker für Psychotherapie nicht eindeutig ausgeschlossen sind, sind die Krankenkassen zur Zahlung verpflichtet. Für die Beihilfe gelten unterschiedliche Regelungen. Für gesetzlich Versicherte gibt es Zusatzversicherungen für Heilpraktiker Leistungen, die ebenfalls je nach Tarif die Kosten ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erstatten.
Ihre Vorteile als Selbstzahler in einer Privatpraxis
Grundsätzlich ist zu sagen, dass nicht jedes Problem und jede Krise sofort eine Therapie erfordert. Oft hilft schon eine kurzfristige Beratung oder es sind nur einige wenige Sitzungen notwendig. Der Beginn Ihrer Sitzungen ist bei mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie in der Regel ohne lange Wartezeit möglich. Sie benötigen dafür weder eine ärztliche Überweisung noch eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse.
Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten für den Umfang Ihrer Sitzungen selbst. Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern die Krankenkassen das Vorliegen einer „psychischen Störung mit Krankheitswert“, d.h. einen medizinischen Befund nach der in der ICD-10 kodierten psychischen Störungen. Als Selbstzahler sind Sie von allen Formalitäten diesbezüglich befreit und Ihre Daten und Informationen werden auch nicht wie bei Abrechnung durch die Versicherungen üblich weitergeben. Die vorgeschriebene Bindung an eine Mindeststundenanzahl entfällt im Gegensatz zur kassengestützten Psychotherapie ebenfalls.
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Steuererklärung geltend machen (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E).
Coaching
Das Honorar für ein Coaching wird grundsätzlich weder durch eine Krankenkasse noch einen sonstigen Kostenträger erstattet, da es sich nicht um eine Heilbehandlung handelt. Des Weiteren sind Coaching-Honorare mehrwertsteuerpflichtig. Ist Ihr Coaching berufsbezogen, können Sie dies ggf. als Werbungskosten in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig können Sie berufsbezogene Coachingkosten als Betriebsausgaben ansetzen.
Ablauf
Die Basis unserer Zusammenarbeit sind unabhängig von der Methode beiderseitiges Vertrauen. Ein kostenfreies Erstgespräch beschränkt sich ausschließlich auf ein telefonisches Erstgespräch vor einem ersten Termin in der Praxis (Dauer maximal 20 Minuten).
Sie erhalten auf Wunsch eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zur Erstattung bei Ihrem privaten Versicherungsträger. Hausbesuche sind nach Absprache ebenfalls möglich, hier berechne ich zusätzlich die Anfahrt.
Im Anschluss an die Sitzung bezahlen Sie den Betrag per Überweisung. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die im Falle von Psychotherapie nach §4 Nr. 14a UstG von der Umsatzsteuer befreit ist. Für Coaching ist die MwSt mit derzeit 19% auszuweisen.
Im Notfall - an wen Sie sich wenden können
Insbesondere bei schwerwiegenden Krisen oder akuter Suizidalität ist der Kontakt zu einem niedergelassenen Psychiater oder Arzt unerlässlich.
In dringenden Notfällen können Sie sich auch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (bundesweite Telefonnummer: 116 117) wenden.
In akuten psychischen Notfällen, insbesondere wenn eine unmittelbare Gefahr für Sie selbst oder andere besteht, sollten Sie nicht zögern, sofort den Rettungsdienst (112) oder die Polizei (110) zu verständigen.
Den Krisendienst Psychiatrie Oberbayern erreichen Sie kostenlos und rund um die Uhr unter der Rufnummer 0800 655 3000.
Die Telefonseelsorge erreichen Sie für kostenlose und anonyme Beratungen unter den bundesweiten Rufnummern 0800 1110111 oder 0800 1110222.
rechtliches
Michaela Rößner – Heilpraktikerin für Psychotherapie
Copyright © 2024. All rights reserved.